von THQ

Straßburg/Europäischer Gerichtshof

Straßburg/Europäischer Gerichtshof Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einstimmig entschieden, dass die Weigerung Russlands, die Heilsarmee in Moskau als Religionsgemeinschaft zuzulassen, das Recht der Organisation auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat.

Nach Ansicht des Gerichtshofs haben die Moskauer Behörden, als sie der Heilsarmee im Jahr 1999 die Registrierung verweigerten, "nicht auf Treu und Glauben gehandelt und sind ihrer Verpflichtung zur Neutralität und Unparteilichkeit gegenüber der Antrag stellenden Religionsgemeinschaft nicht nachgekommen". Zudem sprach der Gerichtshof der Heilsarmee 10 000 Euro Schadensersatz zu.

Kommandeur Barry Pobjie, Territorialleiter des Territoriums Osteuropa, sagte, das Gerichtsurteil sei "nicht nur für die Heilsarmee, sondern für alle Religionsgemeinschaften in Russland von großer Bedeutung". Dieses Urteil "ermöglicht uns, unsere wichtige evangelistische und diakonische Arbeit effektiver fortzusetzen", sagte er. "Wir bedauern, dass so viel Zeit, Mühe und Geld für etwas verwendet wurde, das bestenfalls nur ein Randthema sein sollte. Die großen Probleme, vor denen Russland steht, sind HIV/Aids und der Menschenhandel. Wir hoffen, dass dieses Urteil es uns ermöglicht, uns auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren. Es war ein langer und kostspieliger Weg, der nicht hätte nötig sein sollen. Jetzt danken wir Gott für das Urteil und beten inständig, dass wir auch weiterhin menschlicher Not im Namen Jesu begegnen können."

Kommandeur Pobjie betonte auch, dass es der Heilsarmee bei ihrer Berufung an den Gerichtshof nicht um Geld ging. "Wir werden jeden Euro des uns zugesprochenen Geldes in einem einmaligen Projekt verwenden, um denen zu helfen, die es am meisten brauchen. Kein Euro soll an die Heilsarmee oder unsere Anwälte gehen, das Geld gehört den Armen."
INR/THQ Osteuropa

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