von THQ

Patientenverfügungen – wie verbindlich?

Patientenverfügungen – wie verbindlich?: Der Bundestag hat in seiner Debatte über den Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" darüber beraten, ob Patientenverfügungen auch gelten sollen, wenn noch eine Heilungschance besteht. In Patientenverfügungen können Menschen Behandlungswünsche für den Fall festlegen, dass sie ihren Willen nicht mehr äußern können. Der Enquete-Kommission zufolge sollten Verfügungen nur dann umsetzbar sein, wenn ein Leiden trotz medizinischer Behandlung unumkehrbar zum Tode führt. Dagegen sah ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor, dass eine Verfügung immer gelten soll. Dieser Gesetzesentwurf wurde inzwischen von der Ministerin zurückgezogen, soll aber nun von einer Gruppe SPD-Abgeordneter ins Parlament eingebracht werden.

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU forderte, auf keinen Fall dürfe ein Stopp lebenserhaltender Maßnahmen bei heilbaren Krankheiten im Voraus verfügt werden. Seitens der Enquete-Kommission wurde davor gewarnt, Alte, Kranke oder Behinderte sozialem Druck auszusetzen, eine Verfügung auszufüllen, um nicht der Gesellschaft, den Angehörigen oder dem Pflegepersonal zur Last zu fallen. Weder Wachkoma noch Demenz dürften Gründe sein, lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen; sonst verschwimme der Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Seitens der FDP wurde erklärt, die Liberalen entschieden sich "im Leben wie im Sterben für die Selbstbestimmung". Eine Zwangsbehandlung sehen sie als Körperverletzung an.

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