von THQ

Patientenverfügung kein Patentrezept

Die Patientenverfügung ist kein Patentrezept, um ein menschenwürdiges Sterben sicherzustellen.

Patientenverfügung kein Patentrezept: Die Patientenverfügung ist kein Patentrezept, um ein menschenwürdiges Sterben sicherzustellen. Diese Ansicht vertraten Rechts- und Medizinexperten auf einer Veranstaltung der "Christdemokraten für das Leben" Hessen und des CDU-Kreisverbandes Lahn-Dill in Wetzlar. Die Patientenverfügung regelt insbesondere den Behandlungsverzicht im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, bei Gehirnschädigung und Demenz.

Der Medizinrechtsexperte Rainer Beckmann sagte, eine solche Verfügung könne im Einzelfall sinnvoll sein; sie sei aber kein Modell für die Lösung der Probleme am Lebensende. Auf keinen Fall dürfe es sozialen Druck oder finanzielle Anreize zum Abschluss einer Patientenverfügung geben, etwa einen Prämiennachlass der Krankenversicherung. Besonders die Angst vor menschenunwürdigem Sterben und einem langen Siechtum durch die Apparatemedizin treibe viele Menschen dazu, eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen. Diese Angst hält der ehemalige ärztliche Direktor der Lahn-Dill-Kliniken und Mitbegründer des Hospizes Emmaus, Prof. Dieter Heinrich, für übertrieben. Es entspreche nicht medizinischer Praxis, Leiden unnötig zu verlängern. Im medizinischen Alltag spiele die Patientenverfügung bisher kaum eine Rolle.

Heinrich riet dazu, statt einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Damit wird eine nahe stehende Person im Falle der äußerungsunfähigkeit beauftragt, über die medizinische Behandlung zu entscheiden. Durch die Debatte über Patientenverfügungen dürfe keine Stimmung "Alte müssen abtreten" aufkommen, so der Arzt. Wichtig sei der Ausbau der schmerzlindernden Palliativmedizin und ein flächendeckendes Netz von Hospizen. Es habe sich gezeigt, dass Menschen, die mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in ein Hospiz kämen, dort das Leben im Sterbeprozess schätzen lernten.

Der Jurist Beckmann erwartet nicht, dass die Patientenverfügung zum Normalfall wird. In den USA hätten trotz einer langjährigen gesetzlichen Regelung und erheblicher Werbung nur 15 bis 20 Prozent der Bürger eine Patientenverfügung abgeschlossen. Auf diese Zahlen müsse man sich auch in Deutschland einstellen. Bisher ist die Patientenverfügung nicht gesetzlich geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren steht jedoch in Kürze bevor.

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