von THQ

Kritik am Gesetzentwurf zur Patientenautonomie

Gegen den Gesetzentwurf zur änderung des Betreuungsrechts hat Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen) Bedenken vorgebracht.

Kritik am Gesetzentwurf zur Patientenautonomie: Gegen den Gesetzentwurf zur änderung des Betreuungsrechts hat Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen) Bedenken vorgebracht. Das geplante Gesetz soll die Patientenautonomie am Lebensende sichern. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe zwar betont, dass es ihr nicht um die Legalisierung von Sterbehilfe gehe. Dennoch sei zu befürchten, dass der Gesetzentwurf Mediziner, Behandlungsteams, Betreuer, Angehörige und die gesamte Gesellschaft "auf eine völlig andere Orientierung gegenüber dem Sterbenlassen bringt". Vollmer wendet sich gegen eine Verabsolutierung der Patientenautonomie. Autonom könnten nur geistig präsente Menschen sein.

"Patientenverfügungen sollen aber in solchen Situationen rechtswirksam werden, in denen der Mensch vielleicht weiter als je in seinem Leben von Autonomie und selbst bestimmten Entscheidungen entfernt ist." Der Gesetzentwurf lege außerdem fest, dass künftig der "mutmaßliche Wille" des Sterbenden maßgeblich sein soll, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Diese Bezeichnung sei "ein völlig unbestimmter Rechtsbegriff, der Behandlungsteams und Angehörige auf ein Glatteis von Spekulationen schickt".

Damit wäre "der selbstbestimmten ‚Vorverlegung des Todes’ auf der Basis eines nicht einmal schriftlich niedergelegten Willens der Weg geebnet". Die Politikerin spricht von einem "bedrohlich abschüssigen Pfad".

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