von THQ

Klage gegen Kirchengeläut

Ein Ehepaar im niedersächsischen Staatsbad Nenndorf klagt vor Gericht, weil es sich durch kirchliches Glockengeläut in seiner Nachtruhe gestört fühlt.

Die etwa 150 Meter von der evangelischen Godehardikirche lebenden Ruheständler wollen eine Glocke zum Schweigen bringen, die morgens um sieben Uhr läutet. Sie sehen darin eine "unzumutbare Beeinträchtigung".

Die Kirchengemeinde hingegen will am Geläut um sieben Uhr festhalten. Es solle die Menschen vor ihrem Gang ins Büro oder in die Schule erreichen. Das Läuten rufe dazu auf, ein Gebet zu sprechen, innezuhalten und friedlich miteinander umzugehen. Ein Schallgutachten des Glockensachverständigen der hannoverschen Landeskirche hat ergeben, dass die Lautstärke des Gebetsläutens den zulässigen Grenzwert deutlich unterschreitet.

Nach Angaben des Glockensachverständigen hat es in seiner zweijährigen Amtszeit drei Beschwerden von Anwohnern gegen zu lauten Glockenklang gegeben. Wenn tatsächlich Grenzwerte überschritten seien, würden Maßnahmen zur Schalldämpfung getroffen. "Schließlich soll der Glockenklang zu Herzen gehen und nicht an die Nieren."

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