von THQ

Gottesbezug in EU-Verfassung

Gottesbezug in EU-Verfassung Gottesbezug in EU-Verfassung: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) beharrt darauf, dass in den europäischen Verfassungsvertrag ein ausdrücklicher Bezug auf die Verantwortung vor Gott und auf die Bedeutung der jüdisch-christlichen Tradition aufgenommen wird. Das hat der Rat der EKD in einer Erklärung aus Anlass der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands ab dem 1. Januar zum Ausdruck gebracht.

Die Menschenwürde habe für den christlichen Glauben unbedingten Charakter. Sie leite sich nicht aus Leistungen ab, sondern sei jedem Menschen von Gott zuerkannt worden. Sie beziehe sich auch auf die, die sich nicht artikulieren können. In diesem Zusammenhang nennt der Rat Ungeborene, Behinderte und Sterbende. Bildung dürfe nicht allein auf den Erwerb beruflicher Kompetenzen reduziert werden; sie müsse vielmehr umfassend und über die Einsetzbarkeit von Menschen hinausgehend organisiert werden.

Auch nach Ansicht von Bundestagspräsident Norbert Lammert braucht die Europäische Verfassung einen Gottesbezug. Lammert sprach in Leipzig beim Kongress christlicher Führungskräfte. Der CDU-Politiker bezeichnete es als Verstoß gegen historische Wahrhaftigkeit und intellektuelle Redlichkeit, wenn die Verfassung den wichtigsten Hinweis auf die religiösen und kulturellen Wurzeln Europas unterschlagen würde. Dass der bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte Verfassungsentwurf nur um den Preis des Verzichts auf den Gottesbezug zustande gekommen sei, nannte Lammert äußerst besorgniserregend. Ohne ein Mindestmaß an gemeinsamen Grundüberzeugungen werde keine Gesellschaft zusammengehalten. Als harten Kern der westlich-abendländischen Zivilisation bezeichnete der Politiker die Verbindung von christlichem Glauben und Vernunft.

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