von THQ

Debatte um Patientenverfügungen

Debatte um Patientenverfügungen Debatte um Patientenverfügungen: In Deutschland hat der Fall der US-amerikanischen Wachkoma-Patientin Terri Schiavo eine lebhafte Debatte ausgelöst. In den USA tobte ein heftiger Streit um die Frage, ob man die 1990 nach einem Herzstillstand schwer hirngeschädigte Frau verdursten und verhungern lassen darf. Ihr Ehemann Michael hatte gerichtlich erwirkt, die künstliche Ernährung einzustellen, da seine Frau vor der Erkrankung mündlich geäußert habe, nicht künstlich am Leben erhalten werden zu wollen. Die katholischen Eltern der Frau kämpfen dagegen für das Leben ihrer Tochter. Terri Schiavo ist inzwischen gestorben.

Der Fall Schiavo hat in Deutschland zu einer Zuspitzung der Debatte um die Patientenverfügung beigetragen. Mit einer Patientenverfügung weist ein Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, die ärzte an, im Falle von bleibendem Verlust der Urteilsfähigkeit (zum Beispiel schwerer Hirnschaden oder Unfähigkeit, zu kommunizieren) lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung nicht weiterzuführen.

Die FDP plädiert dafür, den "mutmaßlichen Willen" eines Patienten zu erforschen, wenn eine Patientenverfügung fehle. Der CDU-Bundestagsabgeordente Hubert Hüppe erklärte, Wachkoma-Patienten seien "Lebende, keine Sterbende". Die Schwere einer Behinderung könne nicht ausschlaggebend dafür sein, den Tod durch Nahrungsentzug herbeizuführen. Sonst seien große Gruppen schwerstbehinderter Menschen gefährdet.

Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, erklärte, bei Wachkoma-Patienten gehe die EKD davon aus, dass es "nicht angemessen" sei, sofort nach Eintreten des Komas die Einstellung der medizinischen Versorgung zu fordern, da durchaus eine Heilungschance bestünde. Allerdings werde die Chance umso geringer, je länger das Wachkoma dauere. Wenn sich ein Patient schriftlich dafür ausgesprochen habe, dass nach mehreren Jahren bei immer schlechteren Heilungsaussichten seine medizinische Behandlung beendet werden soll, sei es "angemessen", diesen Wunsch zu beachten. In seiner Osterpredigt hatte Bischof Huber gesagt: "Wenn das Sterben an der Zeit ist, dann gilt es, den Tod zuzulassen und seinem Kommen nichts mehr entgegenzusetzen." Er plädierte für Patientenverfügungen, die dann Klarheit schüfen, wenn der Betroffene "nicht mehr für sich selbst zu sprechen vermag". Huber: "Wie wäre es gewesen, wenn Terri Schiavo sich mit solcher Klarheit hätte äußern können."

EKD-Vizepräsident Hermann Barth sprach sich dafür aus, eine künstliche Ernährung nicht gegen den Willen von Patienten fortzusetzen. Wo der Patientenwille nicht eindeutig feststehe, müsse im Zweifel immer für das Leben entschieden werden. Eine künstliche Ernährung per Magensonde unterscheide sich ethisch nicht von anderen medizinischen Eingriffen, etwa einer Antibiotika-Behandlung bei einer Lungenentzündung.

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